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ARCHIV GEWISSENSFREIHEIT
1996 - 2022
herausgegeben von Paul Tiedemann

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Vorwort

Jedes menschliche Individuum ist ein moralisches Subjekt. Menschen sind die einzigen Wesen, die zwischen Gut und Böse unterscheiden können. Die moralische Verantwortung für das eigene Handeln gehört daher unveräußerlich zur menschlichen Existenz. Die Achtung der moralischen Kompetenz und Integrität des Menschen ist deshalb unverzichtbares Element der Achtung vor der menschlichen Würde.

Moralische Verantwortung ist nicht delegierbar. Sie bleibt auch dann Aufgabe des Individuums, wenn dieses in kooperative Strukturen, in Organisationen und Institutionen integriert ist. Gesellschaftliche Strukturen, die die Freiheit des individuellen Gewissens, also das Recht auf Gewissensfreiheit, nicht anerkennen, verletzen daher die Würde des Menschen. Bürger, die ihre Mitwirkung in Gesellschaft und Politik nicht unter den Vorbehalt des eigenen Gewissens stellen, handeln unverantwortlich.

Trotz dieser existentiellen Bedeutung des Rechts auf Gewissensfreiheit ist seine Bedeutung bis heute sehr umstritten und oft nicht anerkannt. Zudem wird es häufig auf den spirituell-religiösen Lebensbereich verkürzt, so als ob nur religiöse Menschen ein Gewissen haben könnten. Erst im 20. Jahrhundert entwickelte sich allmählich - beginnend mit der Anerkennung eines Rechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen - das Bewusstsein dafür, dass Gewissensfreiheit im Zusammenhang mit der unveräußerlichen moralischen Verantwortung des Individuums begriffen werden muß.

Andererseits ist die Berufung auf das Recht auf Gewissensfreiheit nicht selten missbräuchlich. Es fungiert oft als scheinbar menschenrechtliches Argument, um sich nach Belieben öffentlichen oder privaten Pflichten zu entziehen. Die Abgrenzung zwischen der unbedingten Achtung der Gewissensfreiheit und der Abwehr ihres Missbrauchs ist indessen äußerst schwierig und setzt ein klares Verständnis dessen voraus, worum es bei der Gewissensfreiheit geht.

Um dieses Verständnis zu fördern, habe ich im Mai 1996 damit begonnen, Literatur, Rechtsprechung und andere Materialien zum Grundrecht der Gewissensfreiheit zu sammeln, auszuwerten und in Form von Zusammenfassungen, Leitsätzen oder Textausschnitten unter dem Titel Datenbank Gewissensfreiheit im Internet zu veröffentlichen. Dabei konnte ich anfangs auf die Mitarbeit anderer Personen bauen, die aber mit der Zeit versiegte. Seit 2009 habe ich dann auch selbst keine Aktualisierungen mehr vorgenommen. Ende 2022 habe ich das Projekt noch einmal in die Hand genommen. Ich habe den von Anfang an eigentlich unzutreffenden Namen von "Datenbank" in Archiv geändert sowie zahlreiche Dokumente aus der Zeit zwischen 2009 und 2022 in das Archiv aufgenommen. und weniger relevante Dokumente entfernt. Im Ergebnis enthält das Archiv nunmehr 521 Dokumente. Die Arbeit an der Sammlung wird mit dem Ende des Jahres 2022 eingestellt.

Paul Tiedemann